Die Nachtflugqualifikation (NFQ) ist eine zusätzliche Berechtigung zu einer bestehenden PPL-A-Lizenz und einer CVFR-Berechtigung. Sie kann separat als auch während einer Ausbildung zum Privatpiloten (PPL-A) als auch im Rahmen einer CVFR-Ausbildung erworben werden.
Eine theoretische Ausbildung ist für den Erwerb der Nachtflug-Qualifikation nicht vorgeschrieben. Ebenso muss weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Der praktische Teil der Nachtflug-Ausbildung umfasst fünf Flugstunden auf Flugzeugen bei Nacht, davon drei mit Fluglehrer mit mindestens einer Stunde Überlandflug-Navigation, außerdem fünf Alleinstarts und -landungen bis zum vollständigen Stillstand.
Die Nachtflugausbildung führen wir hauptsächlich im Winterhalbjahr durch.